„Dazu müssen die Betroffenen einen Antrag stellen. Zur Landtagswahl am 1. September werden sie aber – nach beschlossenem Inklusionsgesetz – ganz normal wählen können.“
„Leider brauchte es erst Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, um die Blockade bei einigen CDU-Teilen aufzubrechen. Sonst hätten wir auch schon die jetzt anstehenden Wahlen in einem ganz normalen Verfahren für die Menschen abhalten können, die bisher vom aktiven Wahlrecht bei den Kommunalwahlen ausgeschlossen waren, wenn zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten dauerhaft ein Betreuer bestellt ist.“